Projektförderung

Grundsätzliches zur Förderung von Projekten

Förderung von Projekten bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung Rheinland-Pfalz

Hier findet ihr eine kurze Übersicht der Anforderungen und Rahmenbedingungen für Anträge auf Projektförderung. Generell gilt, dass die RLS Rheinland-Pfalz Projekte nicht nur finanziell unterstützt. Wir helfen auch bei der Umsetzung von Ideen, der Ausarbeitung von Konzepten oder bei methodischen Fragen. Uns ist eine Kooperation sehr wichtig, meldet euch deswegen schon zeitig bei uns.

Was kann nicht gefördert werden?

Gefördert werden können generell nur konkrete Einzelprojekte politischer Bildung. Um von vornherein eine erfolglose Antragstellung zu vermeiden, sind im folgenden Anliegen aufgeführt, die durch die Rosa-Luxemburg-Stiftung Rheinland-Pfalz grundsätzlich nicht finanziell unterstützt werden können:

·         Vorhaben wissenschaftlicher, kulturell-künstlerischer oder sozialer Einrichtungen, die nicht unmittelbar Zwecke der politischen Bildung verfolgen;

·         Aktivitäten von Gliederungen und Strukturen von Parteien;

·         Studienförderung;

·         Teilnahme an Bildungsreisen und Kongressen im In- und Ausland;

·         Aktivitäten politischer Bildung und Freiwilligendienst im Ausland;

·         internationale Kultur- und Bildungs-Austauschprojekte.

·         Projekte, die bereits begonnen wurden oder schon durchgeführt sind.

Wer kann Anträge stellen?

Anträge können von Vereinen, Gruppen oder nichtstaatlichen Einrichtungen gestellt werden.

Rahmenbedingungen und Fristen

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung RLP führt Veranstaltungen der politischen Bildung durch, einige davon in Kooperation mit anderen Clubs, Organisationen, Gruppen, Initiativen, Institutionen aus RLP. Als (Mit-)Veranstalterin tragen wir bei allen Veranstaltungen die inhaltliche und konzeptionelle (Mit-)Verantwortung.

Mit etwa drei Monaten Vorlauf wird im Rahmen eines begrenzten Budgets über Anträge zum nächsten Quartal beraten. Der Vorstand der RLS RLP diskutiert und beschließt in diesen Beratungsrunden, ob eine Kooperation interessant ist, unseren Zielen und Arbeitsschwerpunkten Rechnung trägt sowie ob und in welcher Höhe die Stiftung sich maximal an den Kosten beteiligt.

Bitte halten Sie unbedingt unsere Antragsfristen ein, damit Ihr Antrag rechtzeitig bearbeitet und für die Antragsberatung vorbereitet werden kann.

Anträge für die Kooperationsveranstaltungen können danach jeweils quartalsweise eingereicht werden, spätestens bis zur jeweiligen Frist für das entsprechende Quartal. D. h.:
- bis zum 15.11. für eine Veranstaltung im ersten Quartal.
- bis zum 15.02. für eine Veranstaltung im zweiten Quartal.
- bis zum 15.05. für eine Veranstaltung im dritten Quartal.
- bis zum 15.08. für eine Veranstaltung im vierten Quartal.